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3127 Mühlethurnen
Neue Regelung der Feuerungskontrollen im Kanton Bern ab 1. August 2025
Mit der amtlichen Feuerungskontrolle überprüft der Kanton bei Öl-, Gas- oder Holzfeuerungsanlagen regelmässig, ob die Feuerungsanlage korrekt funktioniert, die Luft nicht unnötig mit Schadstoffen belastet wird und ob durch eine Effizienz-Verbesserung der Brennstoffverbrauch reduziert werden kann.
Ab 1. August 2025 ist die amtliche Feuerungskontrolle von «kleinen Feuerungen» liberalisiert. Das bedeutet, dass Besitzerinnen oder Besitzer einer Öl-, Gas- oder Holzfeuerung wählen können, wer die Kontrolle bei ihrer Feuerung durchführen soll.
Welche Anlagen sind betroffen?
- Feuerungsanlagen mit Heizöl «Extra leicht» und Gas mit einer Feuerungswärmeleistung bis zu 1 Megawatt
- Feuerungsanlagen mit Holz mit einer Feuerungswärmeleistung bis zu 70 Kilowatt
Was ist zu tun, wenn Ihre Feuerungsanlage zur betroffenen Gruppe gehört?
- Sobald die amtliche Feuerungskontrolle für Ihre Feuerungsanlage fällig ist, erhalten Sie vom Amt für Umwelt und Energie (AUE) ein entsprechendes Schreiben per Post.
- Beauftragen Sie ein vom Kanton konzessioniertes Messunternehmen. Sie können frei zwischen den zugelassenen Unternehmen wählen.
- Das Messergebnis muss fristgerecht direkt an das Amt gemeldet werden.
Weitere Informationen:
Alle Details zum Vorgehen, zu Kontrollintervallen und eine Liste der konzessionierten Messunternehmen finden Sie auf der Website des Kantons Bern:
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