Kontakt
Gemeindeverwaltung Thurnen
Bahnhofstrasse 50
3127 Mühlethurnen
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Thurnen Frühlingsferien
Vom 07.04.2025 – 18.04.2025 gelten folgende, reduzierte Öffnungszeiten:
Montag
09:00 - 11:30 Uhr | geschlossen
Dienstag
geschlossen | 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
09:00 - 11:30 Uhr | geschlossen
Freitag
geschlossen
Kehrichtmarken sind bei den üblichen Verkaufsstellen erhältlich. Per E-Mail ist die Verwaltung erreichbar. In dringenden Notfällen, während der geschlossenen reduzierten Zeiten, erreichen Sie uns über die Nummer 078 217 27 23.
Gemeinderat und Verwaltung wünschen der Bevölkerung von Thurnen erholsame Frühlingsferien
Kehrichtabfuhr - Sperrgut Feiertag
Da die Abfuhr am 18. April 2025 auf den Karfreitag fällt, erfolgt sie dieses Jahr ausnahmsweise schon am Donnerstag, dem 17. April 2025.
Bereitstellung
Beginn der Abfuhren um 07.00 Uhr, Kehricht bitte am Abfuhrtag vor 07.00 Uhr am vorgesehenen Sammelplatz im Quartier bereitstellen.
Tempo-30-Zone Allmend-Moos-Neumattstrasse
Der Gemeinderat von Thurnen verfügt gestützt auf Art. 44 Abs. 2 der Strassenverordnung des Kantons Bern vom 29. Oktober 2008 (SV), die folgenden Verkehrsmassnahmen:
Zonensignalisation 30 km/h
Abgrenzung
– Allmendstrasse, ab Höhe Nr. 11 bis Einmündung Moosstrasse
– Moosstrasse, ab Höhe Gürbebadi bis Höhe Landi
– Neumattstrasse, ab Höhe Nr. 23 bis Einmündung Moosstrasse
– Thurnenweg
– Gürbeweg
– Bachweg
– Gantrischweg
– Niesenweg
– Stockhornweg
Das Tiefbauamt des Kantons Bern hat mit Verfügung vom 28.03.2025 der Verkehrsmassnahme zugestimmt.
Diese Verfügung tritt mit dem Aufstellen der Signale in Kraft.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 lit. a und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23.05.1989 (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung, vom 11.04.2025 bis 12.05.2025, schriftlich Verwaltungsbeschwer-de beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3072 Ostermundigen erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.
Höchstgeschwindigkeit/Verkehrsmassnahme Allmendstrasse
Der Gemeinderat von Thurnen verfügt gestützt auf Art. 44 Abs. 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV), die folgende Verkehrsmassnahme:
Höchstgeschwindigkeit 60 km/h
Allmenstrasse, ab der Verzweigung Mühledorfstrasse bis zur Verzweigung Bühlstrasse, Standort Ortschaftstafel Mühlethurnen.
Das Tiefbauamt des Kantons Bern hat mit Verfügung vom 28.03.2025 der Verkehrsmassnahme zugestimmt.
Die Verfügung tritt mit dem Aufstellen der Signale in Kraft.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 lit. a und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23.05.1989 (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung, vom 11.04.2025 bis 12.05.2025, schriftlich Verwaltungsbeschwer-de beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3072 Ostermundigen erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.
Verkehrsanordnung während den Bauarbeiten Unterquerung Mühlebach
Bauarbeiten
Die Bauarbeiten für den notwendigen Ersatz der Trinkwasserleitung zwischen der Bahnhofstrasse und der alten Moosgasse sollen am Dienstag, 22. April 2025, beginnen.
Die Bauarbeiten befinden sich auf Höhe Bahnhofstrasse 12 sowie zwischen den Liegenschaften Alte Moosgasse 7 und 9 (Kreuzungsbereich Sprenggi).
Die Bauarbeiten dauern bis voraussichtlich Mitte Mai 2025. Änderungen vorbehalten.
Verkehrsmassnahmen
Während der gesamten Bauarbeiten in der Bahnhofstrasse sowie der alten Moosgasse kann es zu leichten Verkehrsbehinderungen führen. Die Durchfahrt in der Bahnhofstrasse ist jederzeit gewährleistet. Die Durchfahrt des Kreuzungsbereiches zwischen den Liegenschaften Alte Moosgasse 7 und 9 muss zeitweise für den motorisierten Verkehr gesperrt werden.
Zufahrten zu den betroffenen Liegenschaften werden, soweit möglich, gewährleistet sein.
Allgemeines
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer/innen, die Signale und Absperrungen zu beachten, und alle Betroffenen um Verständnis für die notwendigen Einschränkungen.
Ersatzverkehr Belp - Uetendorf / Belp - Burgistein 06.04. - 25.04.2025
Die BLS AG führt eine Fahrbahnerneuerung zwischen Thurnen und Burgistein durch.
Dadurch müssen auf der Strecke von Belp – Uetendorf bzw. Belp – Burgistein Züge durch Busse ersetzt
werden.
5 verlängerte Abendsperren von Sonntag, 06.04.2025 bis Donnerstag, 10.04.2025 jeweils ab 21:30 Uhr bis Betriebsschluss mit Ersatzverkehr Belp - Uetendorf
3 verlängerte Abendsperren von Sonntag, 13.04.2025 bis Dienstag, 15.04.2025 jeweils ab 21:30 Uhr bis Betriebsschluss mit Ersatzverkehr Belp – Uetendorf
4 verlängerte Abendsperren von Dienstag, 22.04.2025 bis Freitag, 25.04.2025 jeweils ab 21:30 Uhr bis Betriebsschluss mit Ersatzverkehr Belp – Burgistein
Wichtige Informationen zur asiatischen Hornisse
Bitte klicken Sie das folgende PDF an und lesen Sie die wichtige Informationen zur asiatischen Hornisse durch.