Kontakt
Gemeindeverwaltung Thurnen
Bahnhofstrasse 50
3127 Mühlethurnen
Publikationen / Aktenauflage
ausserordentliche Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Thurnen
Montag, 16.09.2024, 19.00 Uhr, Kirchengemeindehaus Kirchenthurnen
Traktanden - Gemeindeinfo
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Neubau Trinkwasserleitung Bächelmatt - Husmatte Lohnstorf, Verpflichtungskredit - Projektplan - Technischer Bericht
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Ersatz Regenwasserleitung Hauptstrasse 31 – Bächelmatt, Lohnstorf, Verpflichtungskredit - Projekplan - Kurzbericht
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Umrüstung Wasserzähler Lohnstorf und Kirchenthurnen, Nachkredit
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Schulraumplanung, Planungskredit - PP-Vertiefungsanlass
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Verschiedenes, Orientierungen
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schrift- lich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundi- gen einzureichen (Art. 41 in Verbindung mit Art. 63 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Ver- letzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49 a Gemein- degesetz, Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen. Stimmberechtigt sind alle in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Thurnen Wohnsitz haben. Die Versammlung ist öffentlich.