Reservation Freizeitanlage Gürbe

Die Freizeitanlage Gürbe steht der Bevölkerung frei zur Verfügung und kann für Veranstaltungen reserviert werden.
Das Freizeithaus kann gebührenpflichtig reserviert werden.

Verantwortliche Person

Diese Person ist der Gemeinde gegenüber für die Benützung des Mietobjektes und für die Bezahlung der Gebühr verantwortlich. Sie ist sowohl für die Übernahme, als auch für die Rückgabe des Mietobjektes zuständig und ist Ansprechperson der Gemeinde Thurnen. Der Mieter oder seine Vertretung müssen während der Mietdauer persönlich anwesend sein.

Nutzungsordnung
Inventarliste  

Reservation Gürbebadi