Die baurechtlichen Grundordnungen der fusionierten Gemeinden Kirchenthurnen, Lohnstorf und Mühlethurnen gelten in der neuen Gemeinde Thurnen für den jeweiligen Ortsteil unverändert weiter. Für die Zonen mit Planungspflicht und deren Überbauungsordnungen konsultieren Sie bitte den ÖREB-Kataster.
Die Ortsplanungsrevision Fusion ist vom Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) nocht nicht genehmigt. Beide Baureglemente (alt und neu) müssen bei einem Baubewilligungsverfahren berücksichtigt werden.