Baurechtliche Grundlagen

Die baurechtlichen Grundordnungen der fusionierten Gemeinden Kirchenthurnen, Lohnstorf und Mühlethurnen gelten in der neuen Gemeinde Thurnen für den jeweiligen Ortsteil unverändert weiter. Für die Zonen mit Planungspflicht und deren Überbauungsordnungen konsultieren Sie bitte den ÖREB-Kataster.

Die Ortsplanungsrevision Fusion ist vom Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) nocht nicht genehmigt. Beide Baureglemente (alt und neu) müssen bei einem Baubewilligungsverfahren berücksichtigt werden.

Bauverwaltung
Aufgrund Ihrer Browser-Einstellungen (Do Not Track), werden nur technisch notwendige Cookies genutzt!

Datenschutz-Hinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen

Notwendige Cookies werden immer geladen