Dorfplatz

Der Dorfplatz steht der Bevölkerung für Veranstaltungen im öffentlichen Interesse grundsätzlich unentgeltlich zur Verfügung. Einzig für die Verwendung des Wasser-/Stromanschlusses wird eine Pauschalgebühr verrechnet.


Verantwortliche Person
Diese Person ist der Gemeinde gegenüber für die Benützung des Mietobjektes und für die Bezahlung der Gebühr verantwortlich. Sie ist sowohl für die Übernahme, als auch für die Rückgabe des Mietobjektes zuständig und ist Ansprechperson der Gemeinde Thurnen. Der Mieter oder seine Vertretung müssen während der Mietdauer persönlich anwesend sein.

Hinweise
Der Gemeinderat Thurnen verweist nebst den folgenden Punkten auf die Benützungsordnung für den Dorfplatz Mühlethurnen

  • Falls erforderlich, ist für die Einholung der gastgewerblichen Einzelbewilligung beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland der Veranstalter zuständig.
  • Beim Mietobjekt stehen keine Parkplätze für die Veranstaltung zur Verfügung. Die Parkplatzregelung ist bei der Gesuchstellung zu deklarieren.
  • Das Gesuch wird unter Beizug des Grundeigentümers durch den Gemeinderat Thurnen behandelt. Bei positivem Entscheid wird anschliessend ein Mietvertrag ausgestellt.

Das Reservationsgesuch ist per Mail oder per Post bei der Gemeindeverwaltung Thurnen einzureichen.

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