Jugendmitwirkung

Spielregeln
Zwanzig in der Gemeinde wohnhafte Jugendliche zwischen dem vollendeten 12. und vollendeten 17. Alterjahr können mit einem Jugendmitwirkungsantrag die Behandlung eines die Gemeinde betreffenden Gegenstands verlangen. Unter Behandlung werden die Prüfung, Beantwortung und allfällige Umsetzung eines Begehrens durch den Gemeinderat verstanden.

Werden mit einem Antrag mehrere Begehren gestellt, müssen zwischen diesen Anliegen sachliche Zusammenhänge bestehen.

Der Jugendmitwirkungsantrag ist der Gemeindeschreiberei Thurnen (info@thurnen.ch) oder Gemeindeverwaltung Thurnen, Bahnhofstrasse 50, 3127 Mühlethurnen, zuhanden des Gemeinderats einzureichen.

Formular für die Einreichung einer Jugendmotion
Verordnung über das Jugendmitwirkungsrecht


Was passiert nach der Einreichung bei der Gemeinde?
Innerhalb von drei Monaten nach Antragseingang erhalten die Hauptinitianten eine schriftliche Stellungnahme des Gemeinderats. Diese erläutert, ob der Gemeinderat bereit ist, den Antrag weiter zu verfolgen bzw. begründet, weshalb nicht. Will der Gemeinderat den Antrag weiterverfolgen, muss er innerhalb eines Jahres erste Vorschläge ausarbeiten. Ist diese möglich, hat er die Hauptinitianten zu informieren. Die Hauptinitianten müssen in die Umsetzung des Antrags miteinbezogen werden.

Wird der Jugendmitwirkungsantrag abgelehnt, so muss der Gemeinderat dies gegenüber den Hauptinitianten schriftlich begründen.

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