Beglaubigung von Unterschriften

Nach Art. 62 - 64 der kantonalen Notariatsverordnung sind die Einwohnergemeinden im Kanton Bern nicht berechtigt, Unterschriftsbeglaubigung auszustellen.
Bitte wenden Sie sich dafür direkt an einen bernischen Notar. Meist ist eine vorgängige Terminvereinbarung notwendig. 

Gemeindeschreiberei
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