Feuerungskontrolle

Neue Regelung der Feuerungskontrollen im Kanton Bern ab 1. August 2025
Mit der amtlichen Feuerungskontrolle überprüft der Kanton bei Öl-, Gas- oder Holzfeuerungsanlagen regelmässig, ob die Feuerungsanlage korrekt funktioniert, die Luft nicht unnötig mit Schadstoffen belastet wird und ob durch eine Effizienz-Verbesserung der Brennstoffverbrauch reduziert werden kann.

Ab 1. August 2025 ist die amtliche Feuerungskontrolle von «kleinen Feuerungen» liberalisiert. Das bedeutet, dass Besitzerinnen oder Besitzer einer Öl-, Gas- oder Holzfeuerung wählen können, wer die Kontrolle bei ihrer Feuerung durchführen soll.

Welche Anlagen sind betroffen?

  • Feuerungsanlagen mit Heizöl «Extra leicht» und Gas mit einer Feuerungswärmeleistung bis zu 1 Megawatt
  • Feuerungsanlagen mit Holz mit einer Feuerungswärmeleistung bis zu 70 Kilowatt

Was ist zu tun, wenn Ihre Feuerungsanlage zur betroffenen Gruppe gehört?

  1. Sobald die amtliche Feuerungskontrolle für Ihre Feuerungsanlage fällig ist, erhalten Sie vom Amt für Umwelt und Energie (AUE) ein entsprechendes Schreiben per Post.
  2. Beauftragen Sie ein vom Kanton konzessioniertes Messunternehmen. Sie können frei zwischen den zugelassenen Unternehmen wählen.
  3. Das Messergebnis muss fristgerecht direkt an das Amt gemeldet werden.

Weitere Informationen:
Alle Details zum Vorgehen, zu Kontrollintervallen und eine Liste der konzessionierten Messunternehmen finden Sie auf der Website des Kantons Bern

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