Die Liegenschaftssteuer (Art. 258 ff. StG) ist eine besondere Vermögenssteuer, welche als Gemeindesteuer durch die Gemeinde erhoben wird. Die Gemeinde kann somit selber bestimmen, ob sie eine Liegenschaftssteuer erheben will. Als Basis dient der amtliche Wert. Der Steuersatz wird jedes Jahr durch die Gemeindeversammlung genehmigt. Den aktuellen Liegenschaftssteuersatz der Gemeinde Thurnen finden Sie hier.
Wer am 31. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres als Eigentümer oder Nutzniesser im Grundbuch eingetragen ist, schuldet die Liegenschaftssteuer. Da die Liegenschaftsteuer im November durch den Kanton aufbereitet wird, kann es sein, dass Handänderungen noch nicht verarbeitet wurden. Sobald der Grundbucheintrag in sämtlichen Registern verarbeitet ist, wird auch die Liegenschaftssteuer automatisch korrigiert.
Bitte melden Sie sich bei Fragen beim Steuerbüro Thurnen.