Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigung (EO) haben Personen, die in der Schweiz oder im Ausland wohnen und einen der folgenden Dienste leisten:
- Militärdienst
- Zivildienst
- Zivilschutz
- Rotkreuzdienst
- Beteiligung an eidgenössischen oder kantonalen Kaderbildungskursen von Jugend und Sport
- Beteiligung an Jungschützenleiterkursen