Das Grundstück Thurnen 3 (Mühlethurnen) Nr. 8 mit der Bezeichnung Gürbematte ist im Eigentum der Einwohnergemeinde Thurnen. Das Grundstück wird seit jeher als Pflanzland an interessierte Personen verpachtet. Das Pflanzland ist in verschiedene Gartenparzellen unterteilt.
Es steht ausschliesslich für den Anbau von Gemüse, Früchten und Blumen zur Verfügung.
Interessierte Personen können sich bei der Bauverwaltung um eine Gartenparzelle bewerben. Der Pachtzins beträgt CHF 25.00 pro Are (= 100m2) pro Jahr. Die Gemeindeverwaltung stellt die Pachtzinse jährlich in Rechnung.
Wichtigste Bedingungen:
- In der Landwirtschaftszone sind Bauten in jedem Fall baubewilligungspflichtig. Nicht landwirtschaftliche Bauten benötigen eine Ausnahmebewilligung nach Artikel 24 Raumplanungsgesetz. Für die Nutzung als Gartenparzelle durch Nichtlandwirte kann keine Ausnahmebewilligung eingeholt werden. Die Gemeinde kann keine Bewilligung für das Erstellen von Bauten erteilen.
- Die bestehenden Bauten müssen auf erstes Verlangen der Gemeinde entfernt werden, wenn übergeordnete Instanzen dies anordnen.
- Die Pächter sind verpflichtet, ihre Gartenparzelle zweckmässig zu bewirtschaften und zu unterhalten.
- Neophyten und Unkraut sind fachgerecht zu entfernen.
- Weitere Bestimmung gelten gemäss Pachtvertrag.