Die Gemeindeverwaltung ist Ihre erste Anlaufstelle, um die Schweizer Staatsbürgerschaft zu erlangen. Beim Einbürgerungsverfahren gibt es zwei Arten: die ordentliche und die erleichterte Einbürgerung. Bei diesen Verfahren unterscheiden sich die Voraussetzungen, um das Schweizerstaatsbürgerrecht sowie das Kantons- und Gemeindebürgerrecht zu erlangen.
Ordentliche Einbürgerung
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit das ordentliche Einbürgerungsverfahren gestartet werden kann:
- mindestens 10 Jahre in der Schweiz gelebt haben, wovon 3 in den letzten 5 Jahren vor der Einreichung des Gesuchs
- mindestens 2 Jahren ohne Unterbruch in Thurnen wohnhaft
- Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) besitzen
- keine Sozialhilfe beziehen oder bezogene Leistungen aufweisen, die nicht zurückgezahlt wurden
- Sprachnachweis in Deutsch (Sprachniveau B1 mündlich und A2 schriftlich) vorweisen
- Einbürgerungstest erfolgreich bestehen
Erleichterte Einbürgerung
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit das erleichterte Einbürgerungsverfahren gestartet werden kann:
- seit 3 Jahren in ehelicher Gemeinschaft mit einem Schweizer oder einer Schweizerin leben
- mindestens 5 Jahre in der Schweiz gelebt haben, wovon 3 in den letzten 5 Jahren vor der Einrechung des Gesuchs
- in einer Landsessprache verständigen können