Teilrevision der Ortsplanung - zusätzliche öffentliche Auflage von geringfügigen Änderungen

Die Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Thurnen (Zusammenlegung Fusion) lag vom 13.03.2023 bis 11.04.2023 öffentlich auf. Die Gemeindeversammlung hat das Geschäft am 05.06.2023 beschlossen. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens hat das Amt für Gemeinden und Raumordnung einzelne Anpassungen gefordert. Gestützt auf Art. 60 Abs. 3 Baugesetz vom 09.06.1985 und Art. 122 Abs. 7 Bauverordnung vom 06.03.1985 werden diese Änderungen öffentlich aufgelegt.

Die Unterlagen (Änderungsdossier) liegen vom 06.05.2024 bis 06.06.2024 öffentlich auf. Folgende Unterlagen werden öffentlich aufgelegt: 

Einsprachen und Rechtsverwahrungen gegen die geplanten Anpassungen sind in-nerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet zuhanden des Gemeinderats bei der Gemeindeverwaltung Thurnen, Bahnhofstrasse 50, 3127 Mühlethurnen, einzureichen.

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Auffahrt

Die Gemeindeverwaltung bleibt am Donnerstag, 09.05.2024 (Auffahrt) und am Freitag, 10.05.2024 den ganzen Tag geschlossen. Ab Montag, 13.05.2024 gelten wieder die ordentlichen Schalteröffnungszeiten. 

Besten Dank für das Verständnis. 

Änderung Gesetz und Verordnung über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizerinnen und Schweizer

Per 01.02.2024 wurde das kantonale Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizerinnen und Schweizer sowie die Verordnung dazu angepasst.

Die Gemeinden im Kanton Bern müssen neu zwingend die Dienstleistung e-Umzug anbieten. Die persönliche Anmeldung am Schalter ist nach wie vor möglich. In Thurnen können Sie sich bereits mit e-UmzugCH an- oder abmelden.

Mit der Gesetzesänderung verschwindet der Heimatschein im Kanton Bern. Bei der Anmeldung von Schweizerinnen und Schweizern werden die Daten ausschliesslich über die digitale Schnittstelle vom Zivilstandsamt (Infostar) bezogen. Der Niederlassungsausweis, welcher bisher als Quittung für den hinterlegten Heimatschein ausgestellt wurde, entfällt ebenfalls.

Was passiert mit meinem hinterlegten Heimatschein bei der Gemeinde Thurnen?
Dieser bleibt vorerst bei der Einwohnerkontrolle hinterlegt.

Was passiert mit meinem Heimatschein, wenn ich aus Thurnen wegziehe?
Der Heimatschein wird Ihnen ausgehändigt. Möglicherweise benötigen Sie ihn, wenn Sie in einen anderen Kanton wegziehen. Sofern Sie in eine andere bernische Gemeinde wegziehen, können Sie den Heimatschein behalten/aufbewahren.

Was passiert mit meinem Heimatschein, wenn mein Zivilstand oder meine Personalien ändern?
Die Einwohnerkontrolle erhält die Mitteilung auf digitalem Weg. Der alte Heimatschein wird vernichtet. Es wird kein neuer Heimatschein bestellt.

Was passiert, wenn ich mich als Ausländerin/Ausländer einbürgern lasse?
Es wird kein Heimatschein bestellt. Ihre Daten sind bereits beim Zivilstandsamt erfasst und werden digital geändert.

Was passiert mit meinem Heimatschein, wenn ich versterbe?
Der Heimatschein wird vernichtet.

Ich werde bald volljährig. Brauche ich noch einen Heimatschein?
Nein, es wird kein Heimatschein für Sie bestellt. Bisher hat die Einwohnerkontrolle für volljährig werdende Personen Heimatscheine bestellt. Dies ist mit der neuen Regelung nicht mehr erforderlich.

Bei weiteren Fragen zu Ihrem Heimatschein oder anderen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Einwohnerkontrolle stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Thurnen verzichtet auf den Verkauf der Spartageskarten Gemeinden

Per 01.01.2024 werden die Tageskarten Gemeinde laufend durch die Spartageskarte Gemeinde abgelöst. Das neue, kontingentierte Angebot, das exklusiv bei Gemeinde- und Stadtverwaltungen erhältlich ist, steht den Kundinnen und Kunden in zwei Preisstufen für die 1. und 2. Klasse mit oder ohne Halbtax zur Verfügung. Abgegeben wird die Karte als personalisiertes Mobile- oder Papierticket. Thurnen verzichtet auf den Verkauf der Spartageskarten Gemeinden. 

Die Verkaufsstelle regelt, wie die Karten reserviert werden können. Es ist künftig jedoch nicht mehr möglich, das Interessierte die Karten selbstständig über ein Tool reservieren können. Die neue Tageskarte wird mit Vor- und Nachnamen sowie Geburtsdatum der reisenden Person personalisiert sein und kann somit nicht mehr an eine Drittperson weitergegeben werden. Die Spartageskarten können jeweils 6 Monate vor Reisetag bezogen werden.

Kaufinteressierte können sich unter www.spartageskarte-gemeinde.ch über die Verfügbarkeit am gewünschten Tag informieren. Zudem finden Sie auf dieser Seite alle relevanten Informationen und Bedingungen.

Klasse und Segment Preisstufe 1; bis max. 10 tage vor dem Reisetag  Preisstufe 2; bis max. 1 Tag vor dem Reisetag 
2. Klasse mit Halbtax CHF 39.00 CHF 59.00
2. Klasse ohne Halbtax CHF 52.00 CHF 88.00
1. Klasse mit Halbtax CHF 66.00 CHF 99.00
1. Klasse ohne Halbtax CHF 88.00 CHF 148.00

 

Demission Schmutz Monika, Gemeinderätin

Monika Schmutz hat ihre Demission per 31.12.2023 aus dem Gemeinderat bekannt gegeben. Gestützt auf die Wahlergebnisse vom 31.10.2022 ist nächster Ersatzkandidat der SVP Urs Knöri aus Lohnstorf. Er hat am 17.11.2023 schriftlich bestätigt, dass er die Wahl annimmt. 

Der Gemeinderat bedankt sich bei Monika Schmutz für die wertvolle Zusammenarbeiten und wünscht Ihr alles Gute. 

Petition Bahnhof Thurnen erfolgreich eingereicht

Die Petition JA zum Bahnhof Thurnen – NEIN zu Bauzügen im Thurnenmoos hat zu 1753 Unterschriften geführt. Am Montag, 18.12.23 übergab eine Delegation aus Thurnen die Petition der BLS. Anstelle von 55 ausgedruckten Unterschriftsbogen entschied sich das Komitee für eine umweltfreundlichere und geschmackvollere Variante. Nebst dem USB-Stick übergab die Delegation der BLS einen  «Kabiskopf, verbunden mit einer Botschaft: Lieber eine nachhaltige Bewirtschaftung mit einheimischen Produkten als eine unverhältnismässige Bahninfrastrukturanlage in einer intakten Naturlandschaft.»

Über die Petition wurde das Bundesamt für Verkehr BAV, die Wirtschafts-,Energie- und Umweltdirektion des Kantons Bern sowie die Medien informiert.

Danke allen, die die Petition unterstützt haben!