Kontakt
Gemeindeverwaltung Thurnen
Bahnhofstrasse 50
3127 Mühlethurnen
Einwohnerkontrolle
Von der Anmeldung bis zum Wegzug
Anmeldung von Schweizerbürgerinnen und Bürgern
Schweizerinnen und Schweizer haben sich gemäss Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt innerhalb von 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle persönlich anzumelden. Dies gilt für die Wohnsitznahme wie für den Wochenaufenthalt. Für die Anmeldung werden folgende Dokumente benötigt:
- Heimatschein oder Heimatausweis
- AHV-Ausweis oder Krankenkassenkarte
- Familienbüchlein oder Geburtsschein für Kinder
Anmeldung von Ausländerinnen und Ausländern
Ausländerinnen und Ausländer haben sich gemäss Bundesgesetz über Ausländerinnen und Ausländer innerhalb von 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle persönlich anzumelden. Für die Anmeldung werden folgende Dokumente benötigt:
- Personalausweis (Pass oder Identitätskarte)
- Ausländerausweis (falls bereits vorhanden)
- Arbeitsvertrag
- Mietvertrag
Umzug innerhalb der Gemeinde
Ein Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde ist der Gemeindeverwaltung innert 14 Tagen online, telefonisch oder persönlich am Schalter zu melden.
Wegzug
Wer aus der Gemeinde wegzieht, hat sich bis spätestens am Tag des Wegzuges bei der Gemeindeverwaltung abzumelden. Mitzunehmen ist der Niederlassungsausweis oder der Aufenthaltsausweis.
Todesfall
Ein Todesfall in der Familie oder im Bekanntenkreis ist sehr schmerzlich. Dennoch sind einige Formalitäten zu erledigen.
Merkblatt Todesfall der reformierten Kirchgemeinde Thurnen
Heimatausweis / Wochenaufenthalt
Wer sich in einer anderen Gemeinde als Wochenaufenthalter/in anmelden möchte, benötigt einen sogenannten Heimatausweis. Dieser Heimatausweis kann online, telefonisch oder persönlich bei der Gemeindeverwaltung bestellt werden. Die Kosten betragen bei einer Neuausstellung CHF 20.00 und bei einer Verlängerung CHF 10.00.
Wohnsitzbescheinigung
Eine Wohnsitzbescheinigung können Sie online, telefonisch oder persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung bestellen. Die Kosten betragen CHF 20.00.
Identitätskarte und Reisepass für Schweizerinnen und Schweizer
Identitätskarten und Reisepässe können ausschliesslich in den Ausweiszentren des Kantons Bern beantragt werden. Persönliches Erscheinen ist unumgänglich. Vorgängig ist eine Terminreservation unter 031 635 40 00 oder die Anmeldung per Internet unter folgendem Link erforderlich:
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
- Alter Pass oder/und alte Identitätskarte
- Niederlassungsausweis
- Verlustmeldung wenn ID oder Pass verloren oder gestohlen wurde
- Wenn ein Ausweis für ein Kind bestellt wird: Ausweis der begleitenden Person (gesetzliche Vertretung), Familien- oder Geburtsschein, Sorgerechtsnachweis (bei geschiedenen/nicht verheirateten Eltern)
Der neue Ausweis wird Ihnen innert 10 Arbeitstagen nach Antragsstellung zugestellt.
Bürgerrecht
Die Bürgerinnen und Bürger von zusammengeschlossenen Einwohnergemeinden erwerben das Bürgerrecht der neuen Gemeinde. Das Gemeindebürgerrecht wird automatisch im Personenstandsregister angepasst. Die Bürgerinnen und die Bürger benötigen weder einen neuen Reisepass noch eine neue Identitätskarte oder einen neuen Heimatschein.
Betroffene Personen, die das Bürgerrecht durch die Fusion verloren haben, können jedoch innerhalb eines Jahres nach dem Inkrafttreten des Gemeindezusammenschlusses beim Zivilstandsamt, in dessen Kreis sich die zusammengeschlossene Gemeinde befindet, beantragen, dass der Gemeindename der aufgehobenen Gemeinde in Klammern angefügt wird.
Personen mit dem Heimatort Kirchenthurnen, Lohnstorf oder Mühlethurnen vor der Gemeindefusion, haben nun bis zum 31.12.2020 die Möglichkeit beim Zivilstandskreis Bern-Mittelland, Laupenstrasse 18A, 3008 Bern, zu beantragen, dass ihr Heimatort neu Thurnen (Bsp. Kirchenthurnen) lautet. Dieser Heimatort ersetzt den Heimatort Thurnen ohne Zusatz ab dem Zeitpunkt der Beurkundung im Personenstandsregister. Er wird ab diesem Zeitpunkt in Ausweisdokumenten (Pass, Identitätskarte, Heimatschein etc.) als Heimatort aufgeführt und kann nicht abgekürzt werden. Die Jahresfrist für den Antrag ist nicht erstreckbar. Die Personen sind nicht verpflichtet, neue Dokumente zu bestellen.
Die Bearbeitung des Antrages kostet CHF 75.00.
Personen, die miteinander verheiratet sind oder in eingetragener Partnerschaft leben, können bei gemeinsamem Heimatort den Antrag einzeln oder gemeinsam stellen. Kinder können in den Antrag der Eltern einbezogen werden, wenn
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sie zum Zeitpunkt der Antragstellung minderjährig sind,
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sie das gleiche Bürgerrecht wie die antragstellenden Eltern oder des antragstellenden Elternteils haben und die Zustimmung der sorgeberechtigten Personen vorliegt.
Ab dem vollendeten 16. Altersjahr haben minderjährige Kinder ihren eigenen Willen unterschriftlich zu erklären.
Weitere Informationen sowie das Antragsformular erhalten Sie unter folgendem Link: